Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.“
Jeder volljährige und zugleich einwilligungsfähige Mensch kann in Deutschland eine Patientenverfügung verfassen. Darin kann er beispielsweise folgende Fragen klären:
Damit eine Patientenverfügung ihre Wirkung entfalten kann, muss sie schriftlich vorliegen. Sie bedarf keiner besonderen Form. Gemeinsam mit einer Bestattungsvorsorge, über die wir Sie gerne beraten, sichert die Patientenverfügung ein selbstbestimmtes Leben bis über den Tod hinaus.